Moin Hardy,
ich habe nochmal Rücksprache gehalten und folgende Antwort bekommen:
Klugscheißmodus an:
http://www.cottbus.de/.files/storage/aa ... f_2011.pdf
Rechtsgrundlagen:
• Verordnung (EG) Nr. 357/2008
• Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der aktuellen Fassung
• Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 in der aktuellen Fassung
• BSE-Untersuchungsverordnung in der aktuellen Fassung
• Fleischhygieneverordnung in der aktuellen Fassung
• Viehverkehrsverordnung in der aktuellen Fassung
Zitat: "Es sind von (...)
- über 12 Monaten alten Rindern Schädel
ohne Unterkiefer* einschließlich Gehirn und Augen, Rückenmark (...) als untauglich zu beurteilen (Spezifisches Risikomaterial- SRM)"
*) der Unterkiefer ist somit
laut Gesetz nicht untauglich. Ob er incl. des anhaftenden Muskelgewebes (also Deiner Bäckchen) vom jeweiligen Schlachter mitverarbeitet wird, ist dessen Entscheidung.
VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 29. April 2004
mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen
Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
(ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 83)
für Rinder > 6 Wochen gilt: gem. Anhang I der VO (EG) 854/2004 im Abschnitt IV, Kapitel I, B. 1. [...] Untersuchung der äußeren Kaumuskeln durch zwei Einschnitte parallel zum Unterkiefer, der inneren Kaumuskeln (innere Musculi pterygoidei) durch Einschnitt auf einer Ebene; [...]
Cysticercose
1. Die Verfahren der Fleischuntersuchung gemäß den Kapiteln I und IV
bilden die Mindestanforderungen für die Untersuchung auf Cysticercose
bei Schweinen und über sechs Wochen alten Rindern. Darüber hinaus
können spezifische serologische Tests verwendet werden. Bei über sechs
Wochen alten Rindern ist ein Anschneiden der Kaumuskeln
nicht zwingend
vorgeschrieben, sofern ein spezifischer serologischer Test durchgeführt
wird. Das Gleiche gilt für über sechs Wochen alte Rinder, die in
einem
amtlich als Cysticerose-frei bescheinigten Betrieb aufgezogen wurden.
spezifischer serologischer Test = Blutuntersuchung im Labor
Du hättest somit zwei Möglichkeiten legal an die unzerschnittenen Bäckchen zu kommen. Ob dies praktikabel ist (Kosten - Nutzen), sollte vorher abgewogen werden.
Ein Internetforum muß nicht immer die optimale Quelle für Informationen sein - sorry
.
Klugscheißmodus aus.